Sendungen mit geringem Wert
Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer.
Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Dies gilt sowohl für Pakete, Päckchen, Briefe oder ähnliches, die durch die Deutsche Post AG befördert werden als auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Nicht-EU-Staat an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Sendung kann dabei auch kommerziellen Charakter haben. Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Vereinfachte Abgabenberechnung
Eine vereinfachte Abgabenberechnung anhand eines pauschalierten Abgabensatzes kommt in Betracht für einfuhrabgabenpflichtige Waren:
in gelegentlichen Sendungen von natürlichen Personen aus Gebieten, die weder zum Zollgebiet der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland gehören,
die unentgeltlich an andere natürliche Personen gesandt werden und
die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
den Wert von 700 Euro nicht übersteigen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder lehnen Sie die Pauschalierung ab, werden die Abgaben nach dem Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen berechnet. Dieses Verfahren bezeichnet man als Abgabenerhebung nach dem Zolltarif.
Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sogenannte Präferenzen - gewährt werden.
Für bestimmte Waren sind besondere pauschalierte Abgabensätze heranzuziehen. In ihnen sind alle auf die Waren entfallenden Einfuhrabgaben (der Zoll, die Verbrauchsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer) enthalten.
Für Bier ist eine Pauschalierung nicht möglich. Die Einfuhrabgaben sind nach den Abgabensätzen des Zolltarifs und des Biersteuergesetzes zu ermitteln
sprich bei ~26€ würde das heißen, es kämen ~4,50€ Steuern drauf, also Gesamtkosten von 30,50€ bei einer (!!!) Gun. Wenn man mehrere zu gleichen Versandkosten bestellen tät würde es günstiger werden.
zB bei 10 Guns 130€ kämen 13€ versand =143€ gesamt + ~25€ Steuern = ~187€ / 10guns = großzügig gerundet liegen wir bei 20€ pro gun.